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Beratung & Vertrieb12 Min. Lesezeit

Versicherungsmakler kündigen: Maklervertrag und Vollmacht richtig beenden

Beende Maklervertrag und Vollmacht gezielt und halte deine Versicherungsverträge davon getrennt.

Getrennte Vertragsunterlagen und Vollmacht neben einem geschlossenen Versicherungsordner

Bild: TrustyFinance Redaktion · Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Ebenen trennen: Maklervertrag beziehungsweise Betreuungsverhältnis, Maklervollmacht und deine einzelnen Versicherungsverträge sind rechtlich eigenständig. Kündige den Vertrag, widerrufe die Vollmacht und kläre, was mit deinen Policen passieren soll.
  • Frist individuell prüfen: Es gibt keine universelle Kündigungsfrist für Maklerverträge. Maßgeblich sind dein Vertrag, dessen Klauseln und gegebenenfalls gesetzliche Regeln wie § 621 BGB für Dienstverhältnisse – aber nur, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.
  • Muster klar formulieren: Kündigung zum geprüften Termin, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, gleichzeitiger Widerruf der Vollmacht und die ausdrückliche Klarstellung, dass deine Versicherungen nicht gekündigt werden sollen.
  • Zugang nachweisen: Übermittle die Erklärung nachvollziehbar, bewahre den Versandnachweis und die Antwort auf und informiere die betroffenen Versicherer über den Widerruf der Vollmacht.
  • Übergabe dokumentieren: Laufende Schäden, offene Anträge, vorhandene Unterlagen und mögliche Vergütungsansprüche gehören in eine geordnete Übergabe.

Du möchtest die Zusammenarbeit mit deinem Versicherungsmakler beenden? Dann reicht es nicht, einfach nicht mehr auf E-Mails zu antworten oder den Zugang zum Kundenportal zu löschen. Sauber beendet ist das Mandat erst, wenn du zwei Dinge ausdrücklich geregelt hast: die Kündigung des Maklervertrags und den Widerruf der Maklervollmacht. Wichtig dabei: Deine bestehenden Versicherungsverträge bleiben von beidem unberührt. Sie laufen eigenständig weiter, bis du sie separat kündigst oder änderst.

Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, wie du einen Versicherungsmakler kündigen kannst, ohne rechtliche Stolperfallen. Du erfährst, welche drei Ebenen du auseinanderhalten musst, was du vor dem Schreiben prüfen solltest, und du bekommst ein direkt nutzbares Musterschreiben mit allen nötigen Platzhaltern. Rechtsstand der genannten gesetzlichen Fundstellen: geprüft am 13.09.2026.

Diese drei Ebenen musst du beim Kündigen auseinanderhalten

Der häufigste Fehler bei der Beendigung eines Maklermandats ist, alles in einen Topf zu werfen. Tatsächlich beendest du mit einem Schreiben bis zu drei verschiedene Dinge – und ein mögliches viertes bleibt davon unberührt. Wenn du deinen Versicherungsmakler kündigen willst, lohnt sich der Blick auf diese Ebenen:

Diese drei Ebenen musst du beim Kündigen auseinanderhalten
EbeneVertragspartnerWirkung deiner ErklärungErforderliche Prüfung
Maklervertrag / BetreuungsverhältnisDu und der VersicherungsmaklerBeendet die Betreuung und damit das zugrunde liegende RechtsverhältnisVertragsdatum, Laufzeit, Kündigungsfrist, Kündigungsform
Maklervollmacht (Vertretungsvollmacht)Du als Vollmachtgeber, Makler als BevollmächtigterNimmt dem Makler das Recht, in deinem Namen Erklärungen gegenüber Versicherern abzugebenUmfang der erteilten Vollmacht, Rückgabe der Vollmachtsurkunde
Einzelne Versicherungsverträge (Policen)Du und der jeweilige VersichererBleiben bestehen; werden durch die Kündigung des Mandats nicht berührtSeparate Kündigungsfristen und -formen je Vertrag
Zusätzlicher Honorarvertrag (falls vereinbart)Du und der MaklerBeendet die künftige Zusammenarbeit; bereits entstandene Vergütungsansprüche verschwinden nicht automatischVereinbarte Vergütung, offene Forderungen, Abrechnung

Rechtlich ist die Trennung von Vollmacht und Vertrag wichtig: Nach § 168 BGB richtet sich das Erlöschen der Vollmacht zwar nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, die Vollmacht ist aber grundsätzlich auch bei fortbestehendem Verhältnis widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt – und umgekehrt beendet der Widerruf der Vollmacht nicht automatisch den Maklervertrag. Zur Vertiefung empfiehlt sich der Blick in den Gesetzestext bei § 168 BGB auf dejure.org. Deshalb gehören beide Erklärungen ausdrücklich in dein Schreiben. Hast du eine schriftliche Vollmachtsurkunde ausgehändigt, kannst du nach § 175 BGB deren Rückgabe verlangen, sobald die Vollmacht erloschen ist.

Deine Policen stehen auf einem dritten, völlig eigenen Blatt: Jeder Versicherungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dir und dem Versicherer. Ob und wann du ihn kündigen kannst, richtet sich nach dessen eigenen Bedingungen und Laufzeiten. Wer „alles kündigen“ will, muss daher für jede Police eine eigene Entscheidung treffen – und das sollte bewusst geschehen, nicht versehentlich durch ein pauschales Schreiben an den Makler.

Grafik: TrustyFinance Redaktion – Übersicht der drei Ebenen: Maklervertrag kündigen, Vollmacht widerrufen, unveränderte Versicherungspolice, dazu der Ablauf Erklärung, Zugang und Bestätigung
Grafik: TrustyFinance Redaktion – Übersicht der drei Ebenen: Maklervertrag kündigen, Vollmacht widerrufen, unveränderte Versicherungspolice, dazu der Ablauf Erklärung, Zugang und BestätigungGrafik vergrößern

Was du vor dem Schreiben prüfen solltest

Bevor du das Kündigungsschreiben aufsetzt, nimm dir eine Viertelstunde Zeit für den Blick in deine Unterlagen. Diese Prüfung entscheidet darüber, welcher Termin im Muster steht und ob es später Diskussionen gibt.

  • Vertragsdatum und Unterlagen: Hast du einen schriftlichen Maklervertrag? Wann wurde er geschlossen? Liegt er dir vollständig vor, inklusive aller Anlagen?
  • Vereinbarte Dauer und Frist: Steht im Vertrag eine Mindestlaufzeit oder eine Kündigungsfrist, etwa zum Ende eines Vertragsjahres? Gibt es eine Verlängerungsklausel, nach der sich der Vertrag automatisch verlängert?
  • Kündigungsform: Verlangt der Vertrag Schriftform, Textform oder eine bestimmte Zustellart? Halte dich daran – auch wenn gesetzlich oft keine Form vorgeschrieben ist.
  • Zusätzliche Vergütungsvereinbarung: Hast du eine separate Honorar- oder Beratungsvereinbarung unterschrieben? Entstandene Ansprüche bleiben auch nach der Kündigung bestehen und müssen abgerechnet werden.
  • Umfang der Vollmacht: Was genau durfte der Makler in deinem Namen? Kündigen, abschließen, ändern, Schäden melden? Der Widerruf sollte die tatsächlich erteilte Vollmacht erfassen.
  • Laufende Schäden und offene Anträge: Gibt es einen noch nicht abgewickelten Schaden oder einen Antrag, der gerade in Bearbeitung ist? Dann brauchst du eine geordnete Übergabe, sonst verlierst du den Faden.
  • Gewünschter Beendigungstermin: Zu welchem Datum soll die Zusammenarbeit enden? Prüfe, ob dieser Termin mit der vertraglich vereinbarten Frist vereinbar ist.

Ein Sonderfall bereitet vielen Verbrauchern Kopfzerbrechen: Was, wenn du gar keinen schriftlichen Maklervertrag findest? Auch dann ist Vorsicht geboten, denn ein Maklervertrag kann auch mündlich oder durch tatsächliches Verhalten zustande kommen – etwa wenn der Makler regelmäßig deine Policen verwaltet, Angebote einholt und Schäden für dich meldet. In diesem Fall gibt es keine schriftlichen Klauseln, an denen du dich orientieren könntest; prüfe deshalb, welche sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden und welche gesetzlichen Regeln auf das Verhältnis anwendbar sind, und widerrufe die Vollmacht ausdrücklich. Sammle vorher, was du hast: E-Mails, Betreuerwechsel-Mitteilungen, Courtage-Hinweise oder Schreiben, aus denen hervorgeht, dass der Makler für dich tätig wurde. Diese Unterlagen helfen dir später, den Umfang des Verhältnisses darzulegen, falls der Makler die Beendigung oder den Zeitpunkt bestreitet.

Zur Frist gibt es keine pauschale Antwort. Enthält dein Vertrag keine Regelung, können gesetzliche Vorschriften ins Spiel kommen: § 621 BGB nennt für Dienstverhältnisse je nach Vergütungsbemessung unterschiedliche Kündigungsfristen – von „jederzeit“ bis zu sechs Wochen zum Quartalsschluss. Ob und welche dieser Fristen auf deinen konkreten Vertrag anwendbar ist, hängt von der Vertragsart, den Klauseln und der Vergütungsabrede ab. Das gilt es im Einzelfall zu prüfen, statt eine vermeintliche Standardfrist zu übernehmen. Ebenso wenig ist „fristlos kündigen“ der Automatismus: Eine außerordentliche Kündigung setzt grundsätzlich einen wichtigen Grund voraus; besondere gesetzliche Kündigungsrechte können jedoch eine Kündigung ohne wichtigen Grund erlauben. Ob eine solche Regelung auf deinen konkreten Maklervertrag anwendbar ist, muss anhand der Vertragsart und der Vereinbarungen geprüft werden. Liegt ein Streit über eine Frist, eine Klausel oder Honorarforderungen vor, ist die individuelle rechtliche Prüfung der richtige Weg.

Versicherungsmakler kündigen: Muster für Schreiben und Vollmachtswiderruf

Das folgende Muster bringt alle drei Punkte unter: Es kündigt den Maklervertrag, widerruft die Vollmacht und stellt klar, dass deine Versicherungsverträge weiterlaufen sollen. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern durch deine Angaben und prüfe vor dem Versand die Punkte aus der Checkliste oben.

Musterschreiben:

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer] [Name des Versicherungsmaklers / der Maklergesellschaft]
[Abteilung / Ansprechpartner]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort] [Ort], den [Datum] Kündigung des Maklervertrags und Widerruf der Maklervollmacht
Maklervertrag vom [Datum], Vertragsnummer [Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Maklervertrag zum [geprüfter Termin], hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt. Zugleich widerrufe ich die Ihnen erteilte Maklervollmacht. Meine Versicherungsverträge sollen durch dieses Schreiben nicht gekündigt werden. Bitte bestätigen Sie Beendigungszeitpunkt und Eingang des Widerrufs und geben Sie die Vollmachtsurkunde zurück. Ich bitte außerdem um eine Übersicht über alle laufenden Vorgänge, insbesondere offene Anträge und noch nicht abgeschlossene Schadenfälle, sowie um die Übergabe der vorhandenen Unterlagen zu meinen Versicherungsverträgen, soweit Sie dazu verpflichtet sind. Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Warum jeder Satz seine Aufgabe hat:

  • Die Hilfsklausel („zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt“) fängt den Fall ab, dass dein gewählter Termin wegen einer vertraglichen Frist nicht haltbar ist. Du musst das Schreiben dann nicht erneut aufsetzen.
  • Der ausdrückliche Widerruf trennt die Vollmacht sauber vom Vertrag – rechtlich relevant nach § 168 BGB, dessen Auslegung auch im BeckOK-Kommentar zu § 168 BGB dargestellt ist.
  • Die Klarstellung zu den Policen verhindert Missverständnisse: Der Makler soll deine Versicherungen nicht „mitkündigen“, und du behältst die Kontrolle über jeden einzelnen Vertrag.
  • Die Bitte um Bestätigung und Rückgabe der Urkunde schafft dir einen Nachweis und setzt den Anspruch aus § 175 BGB um.
  • Der Absatz zu laufenden Vorgängen und Unterlagen sorgt dafür, dass nichts in der Übergabe verloren geht.

Wichtig: Kein Muster garantiert in jedem Fall die wirksame Kündigung. Enthält dein Vertrag ungewöhnliche Klauseln – etwa eine besondere Form, eine lange Mindestlaufzeit oder eine strittige Vergütungsabrede –, kann ein Musterschreiben die individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.

Zustellung, Versichererinformation und Nachweis

Ein formuliertes Schreiben beendet das Mandat erst, wenn es den Makler auch erreicht. Halte dich an diesen Ablauf:

  1. Kontaktdaten abgleichen: Prüfe die aktuelle Anschrift des Maklers oder der Maklergesellschaft, idealerweise anhand des Vertrags und der offiziellen Impressumsangaben. Adressänderungen sind ein klassischer Grund für verzögerte Zustellungen.
  2. Nachvollziehbar übermitteln: Verschicke die Erklärung so, dass du den Zugang später belegen kannst – etwa per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung und gesicherter Versandkopie. Bei Textform genügt grundsätzlich auch eine E-Mail; der Nachweis ist hier aber schwieriger als beim Einschreiben.
  3. Nachweis und Antwort aufbewahren: Lege den Versandbeleg, eine Kopie des Schreibens und die Antwort des Maklers in einem Ordner ab – zusammen mit der Bestätigung des Beendigungszeitpunkts.
  4. Versicherer informieren: Melde den Widerruf der Vollmacht den Versicherern, bei denen der Makler für dich tätig war. Sonst gehen künftige Mitteilungen oder Angebote weiterhin an den bisherigen Makler.
  5. Korrespondenzadresse bestätigen lassen: Bitte jeden Versicherer, dir den aktuellen Stand zu bestätigen – insbesondere, dass künftige Post und die Schadenkorrespondenz direkt an dich gehen.

Eine Falle zum Schluss: Das bloße Löschen deines Zugangs zum Kundenportal oder das Deinstallieren einer App ersetzt weder eine eindeutige Kündigungserklärung noch einen belastbaren Zugangsnachweis.

Beispiel: Maklermandat bei drei Policen und offenem Haftpflichtschaden beenden

Wie die Trennung der Ebenen in der Praxis aussieht, zeigt ein fiktives Beispiel: Ein Verbraucher möchte sein Maklermandat beenden. Bei ihm laufen eine Hausrat- und eine Kfz-Police, außerdem ist ein Haftpflichtschaden noch in der Regulierung. Er kündigt den Maklervertrag, widerruft die Vollmacht und erstellt für die Übergabe diese Tabelle:

Beispiel: Maklermandat bei drei Policen und offenem Haftpflichtschaden beenden
VersichererPolicennummerNächste FristSchadenaktenzeichenLetzter BearbeitungsstandKünftiger Ansprechpartner
Muster Versicherung AG (Hausrat)HR-2024-1187Vertragsende 31.12.2026, Kündigung bis 30.09.2026–Beitragsrechnung 2026 erhaltenKundenservice Muster Versicherung
Beispiel Assekuranz (Kfz)KF-88-554210Hauptfälligkeit 01.01.2027, Kündigung bis 30.11.2026–SF-Klasse bestätigtKundenservice Beispiel Assekuranz
Vorbild Haftpflicht (Privat)PH-77-003412Laufzeit bis 31.03.2027SB-2026-0815Regulierungsgespräch offen, letzter Stand 22.08.2026Schadenabteilung Vorbild Haftpflicht

Aus diesem Beispiel lassen sich drei Regeln ableiten:

  • Dokumente sichern: Erstelle Kopien aller Unterlagen, die für die laufenden Vorgänge relevant sind – Schadensberichte, Fotos, Schriftwechsel, Gutachten. So hängst du nicht von der Mitwirkung des bisherigen Maklers ab.
  • Schadenfall sauber übergeben: Informiere den zuständigen Versicherer schriftlich darüber, dass der Makler nicht mehr bevollmächtigt ist, und nenne das Aktenzeichen. Bitte um Bestätigung, dass die weitere Korrespondenz direkt an dich geht.
  • Datenschutz realistisch einordnen: Du kannst Auskunft über gespeicherte Daten verlangen und die Löschung fordern, soweit dem keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Geschäftsunterlagen muss der Makler aber unter Umständen gesetzlich eine gewisse Zeit aufbewahren – eine sofortige vollständige Löschung ist daher nicht immer durchsetzbar. Vermenge die beiden Ansprüche nicht miteinander.

Streitigkeiten um Fristen oder Honorarforderungen gehören nicht in das Standardschreiben. Fordert der Makler eine Vergütung, die du für unberechtigt hältst, oder bestreitet er den von dir gewählten Beendigungstermin, ist eine individuelle rechtliche Prüfung angezeigt – etwa durch eine anwaltliche Beratung oder die Beratung einer Verbraucherzentrale. Welche Kosten ein Versicherungsmakler typischerweise verursacht, solltest du dabei von entstandenen Honorarforderungen unterscheiden.

Wenn du zu einem anderen Versicherungsmakler wechseln möchtest

Viele beenden das alte Mandat nur, weil sie sich eine andere Betreuung wünschen. In diesem Fall gilt: Kläre zuerst die Beendigung des bisherigen Verhältnisses vollständig, bevor du eine neue Vollmacht erteilst. Zwei parallele Maklervollmachten für dieselben Policen führen sonst zu unklaren Zuständigkeiten – gerade bei laufenden Schäden.

Für die Anschlussbetreuung übernimmst du am besten die Übergabetabelle aus dem Beispiel oben: Dein neuer Betreuer sieht auf einen Blick, welche Versicherer betroffen sind, welche Fristen laufen und wo ein offener Schaden hängt. Lass dir gegenüber den Versicherern schriftlich bestätigen, dass der neue Ansprechpartner hinterlegt ist. Die eigentliche Auswahl eines neuen Maklers ist ein eigenes Thema – was beim Wechsel des Versicherungsmaklers zu beachten ist, erfährst du in einem separaten Ratgeber; hier geht es nur darum, den Übergang organisatorisch sauber zu gestalten.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt beim Versicherungsmakler?

Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es nicht. Maßgeblich sind zuerst dein Vertrag und seine Klauseln. Fehlt eine Regelung, können je nach Vertragsart und Vergütungsabrede gesetzliche Vorschriften greifen, etwa § 621 BGB mit Fristen zwischen „jederzeit“ und sechs Wochen zum Quartalsschluss. Prüfe deinen Vertrag, statt eine pauschale Frist anzunehmen.

Wie kann ich die Maklervollmacht widerrufen?

Erkläre den Widerruf ausdrücklich in deinem Kündigungsschreiben – am besten im selben Brief wie die Vertragskündigung. Nach § 168 BGB ist die Vollmacht grundsätzlich widerruflich und vom Maklervertrag zu trennen; den Normtext findest du auch in der Haufe-Norm zu § 168 BGB . Eine ausgehändigte Vollmachtsurkunde kannst du nach § 175 BGB zurückverlangen.

Werden meine Versicherungen mit dem Maklervertrag gekündigt?

Nein. Deine Policen sind eigenständige Verträge zwischen dir und den jeweiligen Versicherern. Sie bleiben von der Kündigung des Mandats und dem Widerruf der Vollmacht unberührt und laufen weiter. Wer eine Versicherung beenden will, muss sie separat und unter Beachtung ihrer eigenen Fristen kündigen.

Was passiert mit offenen Schäden oder Honorarforderungen?

Laufende Schäden und Anträge solltest du in einer dokumentierten Übergabe klären und den Versicherer direkt informieren. Bereits entstandene Vergütungs- oder Honoraransprüche des Maklers entfallen durch die Kündigung nicht automatisch. Besteht Streit über eine Forderung, lass sie individuell rechtlich prüfen.

Fazit: Kündigen, widerrufen, dokumentieren

Wer seinen Versicherungsmakler kündigen will, braucht keine komplizierte Strategie – aber drei klare Schritte: Prüfe deinen Vertrag und die erteilte Vollmacht, nutze ein Musterschreiben, das Kündigung und Widerruf ausdrücklich vom Fortbestand deiner Policen trennt, und sichere den Zugang der Erklärung nachweisbar. Informiere danach die betroffenen Versicherer und dokumentiere die Übergabe laufender Vorgänge. So behältst du die Kontrolle über deine Verträge – unabhängig davon, wer sie künftig betreut. Bei strittigen Klauseln, Fristen oder Honorarforderungen ist die individuelle rechtliche Prüfung der sichere Weg.

Dieser Artikel dient der sachlichen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Individuelle Finanz- und Vertragsentscheidungen hängen von deinem konkreten Vertrag und deiner persönlichen Situation ab.

Quellen

  1. 01§ 168 BGBgesetze-im-internet.de
  2. 02§ 175 BGBgesetze-im-internet.de
  3. 03§ 621 BGBgesetze-im-internet.de