Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesamtkosten einer Vermögensverwaltung stecken selten allein in der Verwaltungsgebühr. Produktkosten, Depotkosten und Transaktionskosten kommen oft hinzu, manchmal auch eine Erfolgsvergütung.
- Für jede Kostenposition brauchst du aus dem Angebot: Bezugsgröße, Abrechnungszeitraum, Staffeln oder Mindestentgelte und die Angabe, ob die Umsatzsteuer enthalten ist.
- Beispiel mit 100.000 Euro über ein volles Jahr: 0,8 Prozent Verwaltung (800 Euro) plus 0,2 Prozent Produktkosten (200 Euro) plus 60 Euro Depotkosten ergeben 1.060 Euro, also 1,06 Prozent pro Jahr.
- Eine Erfolgsvergütung wird separat geprüft – mit Bemessungsgrundlage, Benchmark und High-Water-Mark. Sie ist kein Prozentsatz des Gesamtvermögens.
- Vergleiche Angebote nur mit denselben Szenarien, dem gleichen Leistungsumfang und dem passenden Risikoprofil. Der niedrigste Preis garantiert keine Eignung.
Was kostet eine Vermögensverwaltung wirklich? Wer nur auf die ausgewiesene Verwaltungsgebühr schaut, vergleicht oft nur einen Teil der Rechnung. Zu den Vermögensverwaltung Kosten gehören neben der Verwaltungsvergütung häufig auch Depotkosten, Transaktionskosten, laufende Produktkosten der verwendeten Fonds oder ETFs und je nach Vertrag eine Erfolgsvergütung. Erst die Summe aller Positionen zeigt, was du pro Jahr tatsächlich zahlst – in Euro und in Prozent deines angelegten Vermögens.
Genau dabei hilft dir dieser Ratgeber: Du lernst die einzelnen Kostenbestandteile kennen, siehst eine vollständig nachgerechnete Beispielrechnung für ein 100.000-Euro-Depot und bekommst eine Vergleichstabelle, mit der du bis zu drei Angebote unter identischen Bedingungen gegenüberstellst. Dazu kommen die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Punkte für Deutschland sowie ein Fragenkatalog für dein Anbietergespräch.
Welche Kosten fallen bei einer Vermögensverwaltung an?
Bevor du Preise vergleichst, lohnt ein kurzer Blick auf das Leistungsmodell. Bei einer echten Vermögensverwaltung – rechtlich meist als Finanzportfolioverwaltung bezeichnet – erteilst du einem Anbieter die Vollmacht, Anlageentscheidungen eigenständig für dein Depot zu treffen. Das unterscheidet sich grundlegend von zwei anderen Modellen:
- Anlageberatung: Du erhältst Empfehlungen, entscheidest aber selbst und führst die Orders aus. Beratungskosten sind daher nicht dasselbe wie Verwaltungskosten.
- Selbst verwaltetes Depot: Du triffst alle Entscheidungen und zahlst nur Depot-, Order- und Produktkosten, aber keine Verwaltungsvergütung.
Bei der Vermögensverwaltung mit Entscheidungsvollmacht können folgende Kostenarten anfallen:
- Verwaltungsvergütung: meist ein Prozentsatz des verwalteten Vermögens pro Jahr, oft mit Staffeln nach Anlagehöhe.
- Mindestentgelt: ein fester Mindestbetrag, der unabhängig von der Depotgröße berechnet wird und bei kleinerem Kapital die prozentuale Belastung deutlich erhöhen kann.
- Depot- und Transaktionskosten: Gebühren der Depotbank sowie Kosten für Käufe und Verkäufe, sofern sie nicht in der Verwaltungsvergütung enthalten sind.
- Produktkosten: laufende Kosten der eingesetzten Fonds oder ETFs, die direkt im Produkt abgezogen werden.
- Erfolgsvergütung: nur in manchen Verträgen vereinbart und an feste Bedingungen geknüpft.
Ob dich ein Berater persönlich betreut oder die Verwaltung digital abläuft, sagt allein nichts über den Preis aus. Entscheidend ist, welche Leistungen vertraglich vereinbart sind – etwa Anzahl der Gespräche, Umfang der Berichterstattung oder Zugang zu bestimmten Anlageklassen. Pauschale Durchschnittspreise aus dem Internet helfen dir dabei wenig, weil Mindestanlagesummen, Staffeln und Leistungsumfang von Angebot zu Angebot stark variieren.
Kostenbestandteile im Angebot einzeln prüfen
Ein Angebot wird erst vergleichbar, wenn du jede Position einzeln erfasst. Vorsicht ist bei Begriffen wie „All-in-Gebühr“ geboten: Sie klingen nach Vollkasko, können aber in der Praxis nur die Verwaltungsvergütung meinen, während Produktkosten oder Transaktionskosten zusätzlich anfallen. Was genau enthalten ist, steht nur in den Preis- und Vertragsunterlagen.
Die folgende Tabelle zeigt dir, welche Angaben du je Kostenposition aus dem Angebot brauchst:
| Kostenposition | Prüffrage | Vergleichseinheit |
|---|---|---|
| Verwaltungsvergütung | Prozentsatz pro Jahr auf welche Bezugsgröße (Durchschnitts- oder Stichtagswert)? Gibt es Staffeln? | Prozent p. a. und Euro bei deiner Anlagesumme |
| Mindestentgelt | Ab welcher Depotgröße greift es? Wird es auf die Prozentgebühr angerechnet? | Euro pro Jahr |
| Depotkosten | Depotführung separat oder inklusive? Bei welcher Depotbank? | Euro pro Jahr |
| Transaktionskosten | Sind Orders enthalten? Wenn nein: Kosten pro Transaktion? | Euro pro Order oder Prozent |
| Produktkosten | Wie hoch sind die laufenden Kosten der eingesetzten Fonds/ETFs? Stehen sie im Basisinformationsblatt ? | Prozent p. a. des Anlagebetrags |
| Erfolgsvergütung | Existiert sie? Nach welcher Berechnungslogik? | Separates Rechenfeld (siehe unten) |
| Umsatzsteuer | Sind alle genannten Preise inklusive oder zuzüglich Umsatzsteuer? | Klare Brutto-/Netto-Angabe je Position |
Ein Mindestentgelt verdient besondere Aufmerksamkeit. Angenommen, ein Anbieter verlangt 0,8 Prozent pro Jahr, mindestens jedoch 1.200 Euro. Bei 100.000 Euro zahlst du daher 1.200 Euro, effektiv 1,2 %; bei 50.000 Euro ebenfalls 1.200 Euro, effektiv 2,4 %. Was bei großen Depots nebensächlich ist, dominiert bei kleinerem Kapital die gesamte Kostenrechnung.
Vermögensverwaltung Kosten: Beispiel mit 100.000 Euro
Die folgende Rechnung ist ein fiktives Beispiel mit klaren Annahmen. Sie zeigt, wie du aus einzelnen Prozent- und Euro-Angaben die Jahresgesamtkosten berechnest.

Annahmen: konstant 100.000 Euro Depotwert über ein volles Jahr. Alle genannten Preise verstehen sich bereits einschließlich eventuell anfallender Umsatzsteuer. Es fallen keine weiteren Entgelte an, es gibt keine Erfolgsvergütung, und in den Produktkosten enthaltene interne Transaktionskosten werden nicht doppelt gezählt.
| Position | Satz | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Verwaltungsvergütung | 0,8 % von 100.000 € | 800 € |
| Produktkosten (Fonds/ETFs) | 0,2 % von 100.000 € | 200 € |
| Depotkosten | fix | 60 € |
| Gesamt | 1,06 % p. a. | 1.060 € |
Die Rechnung: 800 + 200 + 60 = 1.060 Euro. Bezogen auf 100.000 Euro entspricht das 1,06 Prozent pro Jahr. Diese Zahl ist dein Vergleichsmaßstab – nicht die 0,8 Prozent, die im Werbetext stehen könnte.
Außerhalb dieser Beispielsumme bleibt bewusst ein separates, unbefülltes Rechenfeld:
Dieses Feld gehört nicht zur Beispielsumme von 1.060 Euro, weil eine Erfolgsvergütung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und unter eigenen Bedingungen anfällt. Grafik: TrustyFinance Redaktion.
Für deine eigenen Zahlen kannst du dieses Schema direkt übernehmen: Jede Prozentangabe mit deiner geplanten Anlagesumme multiplizieren, Festbeträge addieren, dann die Summe durch die Anlagesumme teilen. So erhältst du die Gesamtkostenquote in Euro und Prozent.
Erfolgsvergütung beim Vermögensverwalter separat berechnen
Die Erfolgsvergütung ist der am häufigsten missverstandene Kostenbaustein. Sie wird nicht pauschal auf dein Gesamtvermögen erhoben, sondern nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist und eine definierte Bemessungsgrundlage erreicht wurde. Prüfe im Angebot immer diese fünf Punkte:
- Bemessungsgrundlage: Auf welchen Ertrag bezieht sich die Beteiligung – auf den absoluten Gewinn oder nur auf den Teil oberhalb einer Vergleichsgröße?
- Hurdle Rate oder Benchmark: Gilt eine Mindestrendite (z. B. 4 Prozent) oder ein Referenzindex, die bzw. der erst übertroffen werden muss?
- High-Water-Mark: Wird eine Vergütung nur fällig, wenn der bisherige Höchststand des Depots überschritten wird?
- Abrechnungszeitraum: Wird quartalsweise oder jährlich abgerechnet?
- Verlustverrechnung: Müssen Verluste früherer Perioden erst ausgeglichen werden, bevor wieder eine Vergütung anfällt?
Fiktives Beispiel: Vereinbart ist eine Beteiligung von 10 Prozent am ausdrücklich als vergütungsfähig definierten Mehrertrag. Beträgt dieser Mehrertrag 3.000 Euro, ergibt das 300 Euro Erfolgsvergütung. Das ist kein universelles Berechnungsmodell – andere Verträge arbeiten mit anderen Hurdle Rates, Quoten oder Verrechnungsregeln. Entscheidend ist, dass du die konkrete Definition aus deinem Vertrag kennst, bevor du vergleichst.
Drei Angebote mit denselben Szenarien vergleichen
Der Kernfrage dieses Ratgebers kommst du nur mit einem kontrollierten Vergleich auf die Spur: Was kostet dieselbe Vermögensverwaltung – inklusive Fonds, Depot und möglicher Erfolgsvergütung – bei Anbieter A, B und C? Trage dazu jedes Angebot in dieselbe Struktur ein und rechne drei Szenarien durch: ein Jahr mit gleichbleibendem Depotwert, ein Jahr mit höherem Wert und ein schwaches Anlagejahr.
Das schwache Anlagejahr ist der aufschlussreichste Test: Verwaltungsvergütung, Mindestentgelt, Depot- und Produktkosten fallen in der Regel auch dann an, wenn dein Depot verliert. Eine Erfolgsvergütung dagegen entfällt meist. Markiere in der Tabelle ausdrücklich, welche Gebühren unabhängig vom Anlageergebnis fällig werden.
Halte außerdem fest, welche Leistungen du für dein Geld bekommst: persönliche Ansprechpartner, Berichtswesen, Steuerreports oder Zugang zu bestimmten Strategien. Beurteile Gesamtkosten, Risikoprofil und Leistungsumfang immer gemeinsam. Das günstigste Angebot passt nicht automatisch zu deiner Situation – und das teuerste ist nicht automatisch besser.
Rechtliche und steuerliche Fragen zu Gebühren der Vermögensverwaltung
Drei Punkte aus deutschem Recht solltest du kennen, bevor du unterschreibst. Sie betreffen die Transparenz der Kosten, den Umgang mit Provisionen und die Steuer (Rechtsstand: geprüft am 13.09.2026; diese Angaben sind zeitabhängig und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung).
Kostentransparenz nach WpHG
§ 63 Abs. 7 WpHG verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Kosten für Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente zusammengefasst auszuweisen – einschließlich ihrer kumulativen Auswirkung auf die Rendite. Den vollständigen Gesetzestext findest du auch bei OpenLex: § 63 WpHG – Allgemeine Verhaltensregeln. Die Details konkretisiert Artikel 50 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565; einen früheren konsolidierten Text der Verordnung findest du in der konsolidierten Fassung bei EUR-Lex (Stand 02.08.2022). Praktisch heißt das: Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen dir – soweit die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, etwa bei einer laufenden Geschäftsbeziehung – eine verständliche Gesamtkostendarstellung vor Vertragsschluss sowie eine rückblickende jährliche Aufstellung geben, die sogenannte Ex-post-Kosteninformation. Bitte lass dir die Gesamtkosten in Euro und Prozent nachvollziehbar ausweisen.
Drittzuwendungen bei der Finanzportfolioverwaltung
Für die Finanzportfolioverwaltung gilt eine besonders strenge Regel: Nach § 64 Abs. 7 WpHG dürfen monetäre Zuwendungen von Dritten – etwa Vertriebsprovisionen aus Fonds – nicht behalten werden. Sie sind vollständig und so schnell wie nach vernünftigem Ermessen möglich an dich auszukehren. Geringfügige nichtmonetäre Vorteile sind nur unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig. Wenn ein Anbieter Provisionen aus Produktverkäufen einbehält, ist das bei der echten Vermögensverwaltung kein frei wählbares Vergütungsmodell. Frage ausdrücklich nach, ob und in welchem Umfang Drittzuwendungen anfallen und wie sie dir gutgeschrieben werden.
Wie groß der Vertriebsanteil an den Fondskosten sein kann, zeigt eine Esma-Studie, der zufolge rund die Hälfte der Fondskosten an den Vertrieb geht. Auch die FMA-Marktstudie zu Fondsgebühren österreichischer Publikumsfonds 2024 dokumentiert, wie stark laufende Produktkosten die Nettorendite belasten können.
Sind Vermögensverwaltungskosten steuerlich absetzbar?
Hier ist Vorsicht geboten: § 20 Abs. 9 EStG schließt den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich aus. Stattdessen gilt der Sparer-Pauschbetrag. Eine pauschale steuerliche Absetzbarkeit der Verwaltungsgebühr gibt es für private Kapitaleinkünfte daher nicht. Ob in deinem Einzelfall Besonderheiten greifen, kann nur eine individuelle steuerliche Beratung klären.
Diese Vertragsfragen solltest du vor Abschluss stellen
Ein gutes Angebot verträgt klare Fragen. Nimm diese Checkliste ins Gespräch:
- Wie lauten die jährlichen Gesamtkosten in Euro und Prozent für meine Anlagesumme – einschließlich aller Dienstleistungs- und Produktkosten?
- Gibt es ein Mindestentgelt oder eine Mindestanlagesumme, und ab wann greift sie?
- Sind Umsatzsteuer, Depotführung und Transaktionen in den genannten Preisen enthalten?
- Ist eine Erfolgsvergütung vereinbart? Nach welcher Bemessungsgrundlage, mit welcher High-Water-Mark und welchem Abrechnungszeitraum?
- Wie werden monetäre Drittzuwendungen gehandhabt – erfolgt die vollständige, zeitnahe Auskehrung nach § 64 Abs. 7 WpHG?
- Wie wird unterjährig abgerechnet, etwa bei Einstieg oder Ausstieg im laufenden Jahr?
- Welche Kündigungsfristen gelten, und was passiert bei einem Depotbankwechsel?
Für die schriftliche Anfrage eignet sich diese Musterformulierung: „Bitte nennen Sie die jährlichen Gesamtkosten in Euro und Prozent für [Betrag] einschließlich aller von Ihnen erwarteten Dienstleistungs- und Produktkosten.“ Eine seriöse Antwort enthält eine Positionenliste, keine Einzelzahl ohne Herleitung.
TrustyFinance bewertet an dieser Stelle Gebührenmodelle und prüfbare Leistungen – keine einzelnen Berater. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierung und keine individuelle Anlageempfehlung.
Häufige Fragen
Was kostet eine Vermögensverwaltung?
Die Gesamtkosten setzen sich aus Verwaltungsvergütung, eventuellem Mindestentgelt, Depot- und Transaktionskosten, Produktkosten und gegebenenfalls einer Erfolgsvergütung zusammen. Im durchgerechneten Beispiel mit 100.000 Euro ergeben 0,8 Prozent Verwaltung, 0,2 Prozent Produktkosten und 60 Euro Depotkosten insgesamt 1.060 Euro pro Jahr, also 1,06 Prozent. Deine tatsächlichen Kosten hängen von Anlagesumme, Vertrag und Leistungsumfang ab; auf allgemeine Durchschnittspreise solltest du dich nicht verlassen.
Sind Vermögensverwaltungskosten steuerlich absetzbar?
Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt grundsätzlich: § 20 Abs. 9 EStG schließt den Abzug tatsächlicher Werbungskosten aus; an ihre Stelle tritt der Sparer-Pauschbetrag. Eine pauschale Absetzbarkeit der Verwaltungsgebühr lässt sich daher nicht behaupten. Kläre deinen Einzelfall mit einer Steuerberatung.
Was ist der Unterschied zwischen Finanzberater-Kosten und Vermögensverwaltung?
Ein Finanzberater gibt Empfehlungen; du entscheidest und handelst selbst. Bei der Vermögensverwaltung überträgst du die Entscheidungsvollmacht für dein Depot. Die Kostenstrukturen unterscheiden sich entsprechend: Beratung wird eher pro Stunde, über Provisionen oder Honorare abgerechnet, die Verwaltung laufend pro Jahr auf das verwaltete Vermögen. Mehr zu den typischen Kosten eines Finanzberaters findest du in unserem separaten Ratgeber. Beratung, Vermittlung und Verwaltung solltest du nicht gleichsetzen.
Was bedeutet Ex-post-Kosteninformation?
Die Ex-post-Kosteninformation ist die rückblickende Kosteninformation (ex post): eine mindestens jährliche Aufstellung aller tatsächlich angefallenen Kosten – im Gegensatz zur Ex-ante-Kosteninformation vor Vertragsschluss. Sie zeigt dir, was du konkret gezahlt hast, und ist die beste Grundlage, um dein Angebot mit den ursprünglichen Zusagen abzugleichen.
Wie wird die Erfolgsvergütung berechnet?
Es gibt kein universelles Modell. Üblich ist eine Beteiligung an einem definierten Mehrertrag, etwa oberhalb einer Hurdle Rate oder Benchmark, oft kombiniert mit einer High-Water-Mark und Verlustverrechnung. Beispiel: 10 Prozent Beteiligung an einem vergütungsfähigen Mehrertrag von 3.000 Euro ergibt 300 Euro. Maßgeblich ist allein die Definition in deinem Vertrag.
Quellen
- 01§ 63 WpHGgesetze-im-internet.de
- 02Artikel 50 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565eur-lex.europa.eu
- 03konsolidierten Fassung bei EUR-Lex (Stand 02.08.2022)eur-lex.europa.eu
- 04§ 64 WpHGgesetze-im-internet.de
- 05FMA-Marktstudie zu Fondsgebühren österreichischer Publikumsfonds 2024fma.gv.at
- 06§ 20 EStGgesetze-im-internet.de
Dein nächster Schritt: Fordere von jedem Anbieter die schriftliche Gesamtkostendarstellung für deine konkrete Anlagesumme an, trage die Werte in die Vergleichstabelle ein und rechne die drei Szenarien durch. Erst dann beurteile Preis, Leistungsumfang und Risikoprofil gemeinsam – in dieser Reihenfolge findest du heraus, welches Angebot zu dir passt.



