Vom Kapitalertrag zum verfügbaren Betrag
Nicht jeder Euro auf einer Verkaufsabrechnung ist steuerpflichtiger Gewinn. Eine Rückzahlung deines eingesetzten Kapitals ist etwas anderes als ein Ertrag. Trage für die Einzelrechnung deshalb den Zins, die Dividende oder den realisierten Gewinn beziehungsweise Verlust ein.
Der noch verfügbare Freibetrag kann den steuerpflichtigen Betrag reduzieren. Er ist nicht dasselbe wie der ursprünglich erteilte Freistellungsauftrag: Bereits verbrauchte Beträge stehen für einen weiteren Ertrag nicht nochmals zur Verfügung.
Bei Fonds und Aktien gelten unterschiedliche Regeln für Teilfreistellungen und Verlustverrechnung. Wähle die zutreffende Ertragsart. Die Einzelrechnung bildet einen begrenzten Vorgang ab; mehrere Banken und die Reihenfolge von Jahresbuchungen brauchen die entsprechenden erweiterten Ansichten.
So gehst du mit dem Rechner vor
- Wähle die Einzelrechnung und trage Ertrag sowie verbleibenden Freibetrag ein.
- Prüfe Ertragsart, Kirchensteuer und bei Fonds die berechtigte Teilfreistellung.
- Lies zuerst Nettoertrag und Gesamtsteuer. Die Aufteilung in Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer steht direkt darunter.
Ändere die Angaben in Ruhe und wähle anschließend „Berechnen“. Bis dahin bleibt das bisherige Ergebnis stehen. Über „Speichern & Teilen“ kannst du einen Plan auf deinem Gerät sichern, eine Datei herunterladen oder einen Link mit deinen Eingaben erstellen.
Was du aus dem Ergebnis ableiten kannst
Ein Ergebnis von null Euro Steuer bedeutet nur, dass im eingegebenen Fall kein Abzug entsteht. Es bestätigt weder eine vollständige Steuererklärung noch eine Befreiung anderer Erträge. Für die Bankplanung sind alle erteilten und bereits genutzten Freibeträge relevant.
Der Auftrag und sein Verbrauch sind zwei Zahlen
Ein Freistellungsauftrag von 600 Euro bedeutet nicht, dass bereits 600 Euro verbraucht sind. Erfasse beides getrennt. Die Übersicht hilft dir zu erkennen, wo noch Spielraum liegt und wo weitere Erträge voraussichtlich einen Steuerabzug auslösen.
Warum es oft mehr als 25 Prozent sind
Auf steuerpflichtige Kapitalerträge fallen im Standardfall 25 Prozent Kapitalertragsteuer und darauf Solidaritätszuschlag an. Ohne Kirchensteuer ergibt das 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer verändert sich auch die Berechnung der Kapitalertragsteuer.
Ein Beispiel mit 200 Euro Restfreibetrag
Von 1.000 Euro vollständig steuerpflichtigem Ertrag bleiben nach 200 Euro verfügbarem Freibetrag 800 Euro übrig. Ohne Kirchensteuer entfallen darauf 200 Euro Kapitalertragsteuer und elf Euro Solidaritätszuschlag. Zusammen sind das 211 Euro.
Ändere Bankaufträge erst nach dem Abgleich
Prognosen helfen beim Planen, ersetzen aber nicht den aktuellen Stand deiner Bank. Prüfe vor einer Änderung, wie viel bereits verbraucht wurde. Verluste bei einer anderen Bank werden beim laufenden Steuerabzug nicht einfach automatisch berücksichtigt.
Ein Beispiel zum Nachrechnen
Die voreingestellten Zahlen sind fiktiv. Du kannst sie im Rechner über „Beispielwerte laden“ wiederherstellen. Sie sind weder aktuelle Angebote noch eine Empfehlung.
- Verbrauch in der Einzelrechnung
- 200,00 €
- Steuer im Modell
- 211,00 €
- Ertrag nach Modellsteuer
- 789,00 €
Was möchtest du rechnen?: Einen Ertrag berechnen · Kirchensteuer: Keine
Die vollständigen Beispielpositionen stehen im Formular. Erforderliche Daten- oder Vertragsbestätigungen werden nur für dieses Rechenbeispiel vorausgesetzt. Bestätige deine eigenen Angaben erst nach Prüfung.
Rechenmodell und Grenzen
Deutscher Standardabzug mit bankbezogenen Verlustkreisen, bestätigtem Istverbrauch und separaten Zukunftsprognosen. Keine Steuerveranlagung.
Analytische Modellrechnung, keine individuelle Steuerberatung. Tatsächliche Bankstände und Berechtigung vor Auftragsänderungen prüfen.
Der Rechner rundet angezeigte Geldbeträge auf Cent. Interne Werte können genauer sein. Zukünftige Renditen, Zinsen und Inflation sind Annahmen; Abrechnungen deiner Bank oder deines Versicherers können aufgrund abweichender Vertragsdaten anders ausfallen. Hinweise zu fehlenden Angaben und nicht unterstützten Fällen stehen direkt beim Ergebnis.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Er beträgt derzeit 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei berechtigter gemeinsamer Nutzung. Der Betrag gilt insgesamt, nicht für jede Bank einzeln.
Kann ich Verluste beliebig verrechnen?
Nein. Es gibt unterschiedliche Verlustverrechnungskreise und bankbezogene Töpfe. Besonders Aktienverluste dürfen nicht pauschal mit allen Erträgen verrechnet werden.
Wird meine Steuererklärung damit berechnet?
Nein. Die Standardrechnung zeigt den typischen Abzug auf eingegebene Kapitalerträge. Eine Günstigerprüfung oder besondere Auslandsfälle brauchen zusätzliche Angaben und eine andere Berechnung.
Warum kann ich verbrauchten Freibetrag nicht neu verteilen?
Ein bereits berücksichtigter Ertrag verschwindet durch eine neue Planung nicht. Die Bank muss bei einer Änderung den tatsächlichen Jahresverbrauch und die zulässige Auftragshöhe beachten.
Quellen und Stand
Aktualisiert am 13.09.2026. Rechtsstand und Modellumfang beziehen sich auf Deutschland. Die Rechnung verwendet deine Angaben; sie lädt keine aktuellen Produktkonditionen.