So arbeiten wir
Ein Prüfergebnis soll dir helfen, ein Unternehmen besser einzuschätzen. Hier erfährst du, wie du unsere Berichte liest, was die Punkte bedeuten und wo die Grenzen einer Prüfung liegen.
Genauer nachlesenWir prüfen, wie nachvollziehbar, transparent und kundenorientiert ein Finanzunternehmen auftritt. Dazu gehören der Rechtsträger und seine Erlaubnisse, Kosten und Verträge, Beratungs- und Vertriebsprozesse, der Umgang mit Beschwerden sowie Service und technische Basissicherheit. Der Bericht nennt genau, welches Unternehmen, welche Leistungen und welcher Zeitraum untersucht wurden.
Eine Unternehmensprüfung ist keine Prüfung jedes einzelnen Beraters oder Finanzprodukts. Sie ist auch keine behördliche Zulassung, Bonitätsbescheinigung, Sicherheitszertifizierung oder Garantie für eine Rendite. Kundenbewertungen bleiben persönliche Erfahrungsberichte und werden getrennt vom redaktionellen Prüfergebnis dargestellt.
Für neue Prüfungen nach dieser Fassung gelten die folgenden sechs Bereiche. Jeder Bereich enthält vier gleich gewichtete Prüfpunkte. Wir dokumentieren für jeden Punkt die Belege, die Bewertung und gegebenenfalls offene Fragen.
Bei Banken prüfen wir beispielsweise die einschlägige Erlaubnis und das angegebene Sicherungssystem; bei Vermittlern den zur Tätigkeit passenden Registerstatus. Wir wenden dieselben Maßstäbe auf vergleichbare Tätigkeiten an. Ein Kriterium darf nur mit dokumentierter Begründung als nicht anwendbar entfallen. Fehlende Unterlagen sind kein Grund, es als nicht anwendbar zu behandeln.
Ein Prüfpunkt erhält die volle Punktzahl, wenn die Anforderungen nach den dokumentierten Belegen erfüllt sind; die halbe Punktzahl bei nachvollziehbar begrenzten, nicht wesentlichen Mängeln; null Punkte bei wesentlichen oder nicht behobenen Mängeln. Die Einordnung wird begründet. Fehlen entscheidende Nachweise, bleibt der Punkt offen und die Prüfung kann noch nicht als bestanden veröffentlicht werden.
Innerhalb eines Bereichs wird dessen Gewicht gleichmäßig auf die anwendbaren Prüfpunkte verteilt. Kann ein ganzer Bereich nicht beurteilt werden, gibt es kein bestandenes Gesamtergebnis nach dieser Fassung. Für die Entscheidung werden ungerundete Werte verwendet; die Anzeige erfolgt gerundet auf ganze Punkte.
Bestanden ist eine Prüfung ab 80 von 100 Punkten, wenn zugleich jeder Prüfbereich mindestens die Hälfte seiner möglichen Punkte erreicht, alle wesentlichen Nachweise vorliegen und kein Ausschlussgrund greift. Eine hohe Punktzahl kann einen Ausschlussgrund nicht ausgleichen.
Ausschlussgründe sind eine nachweislich fehlende, für die untersuchte Tätigkeit erforderliche Erlaubnis, ein einschlägiges wirksames behördliches Tätigkeitsverbot, belegte systematische Täuschung von Kunden oder eine belegte Manipulation der Prüfunterlagen. Der Bericht nennt den konkreten Sachverhalt, seine Quelle und die Bedeutung für die geprüfte Tätigkeit.
Eine einzelne negative Bewertung, ein offener Streit oder eine bloße Behauptung genügt nicht als Ausschlussgrund. Solche Hinweise werden geprüft und dem Unternehmen zur Stellungnahme vorgelegt. Bleibt ein wesentlicher Sachverhalt ungeklärt, wird kein bestandenes Ergebnis behauptet.
1. Umfang festlegen: Die Redaktion bestimmt Rechtsträger, Tätigkeiten, Prüfzeitraum und die anzuwendende Verfahrensfassung. Die Aufnahme in unser Verzeichnis oder ein Pro-Profil ersetzt keine Prüfung.
2. Belege erheben: Wir gleichen Website, Preis- und Vertragsunterlagen, einschlägige Register und verlässliche weitere Quellen ab. Unternehmensangaben werden als solche behandelt und nach Möglichkeit unabhängig überprüft. Bewertungen aus fremden Quellen werden nicht einfach als eigene Prüfungspunkte oder eigene Kundensterne übernommen.
3. Stellungnahme ermöglichen: Zu wesentlichen offenen oder kritischen Punkten erhält das Unternehmen Gelegenheit, Unterlagen und eine Stellungnahme einzureichen. Die Frist richtet sich nach Umfang und Dringlichkeit und wird dokumentiert. Fehlende Mitwirkung wird benannt, aber nicht automatisch als Beweis eines Fehlverhaltens gewertet.
4. Praxisfragen klären: Eine dokumentierte Testanfrage gehört zum Servicebereich. Zusätzliche Testanfragen oder Testkäufe setzen wir nur ein, wenn sie zur konkreten Frage passen; Methode und Grenzen werden im Bericht offengelegt. Wir behaupten keine Beratung oder Transaktion, die nicht tatsächlich stattgefunden hat.
5. Gegenprüfen und entscheiden: Vor Veröffentlichung kontrolliert eine zweite Person die Belege, Berechnung, kritischen Tatsachenbehauptungen und die Trennung zwischen Tatsachen und redaktioneller Bewertung. Das Ergebnis wird redaktionell freigegeben.
6. Veröffentlichen: Der Bericht nennt Kriterienfassung, Prüf-ID, Prüfdatum, verantwortliche Redaktion, Punkte und Ergebnis sowie die veröffentlichten Belege. Vertrauliche Unterlagen werden geschützt; relevante Einschränkungen werden erklärt. Eine spätere Lizenzentscheidung ändert das Ergebnis nicht.
Ein bestandenes Ergebnis nach Version 1.0 gilt höchstens zwölf Monate ab dem im Bericht genannten Prüfdatum. Eine neue Gültigkeit setzt eine dokumentierte Folgeprüfung voraus; sie entsteht nicht allein durch die Verlängerung einer Lizenz.
Neue erhebliche Tatsachen können eine vorzeitige Überprüfung, Aussetzung oder Aufhebung auslösen. Der aktuelle Status und wesentliche Änderungen werden beim Bericht nachvollziehbar festgehalten. Abgelaufene oder aufgehobene Ergebnisse dürfen nicht als aktuell bestandene Prüfung beworben werden.
Unternehmen und Leser können Fehler mit konkreter Fundstelle und Belegen melden. Die Redaktion prüft den Einwand, holt bei Bedarf weitere Stellungnahmen ein und korrigiert belegte Fehler. Das Recht auf eine sachliche Korrektur hängt nicht von einem Vertrag mit TrustyFinance ab.
TrustyFinance ist ein privat betriebenes Informationsportal. Die Redaktion entscheidet über die Einordnung und das Prüfergebnis. Weder ein Pro-Profil noch Werbung, eine Vermittlungsvergütung oder eine Siegel-Lizenz kaufen Punkte, das Bestehen oder die Entfernung berechtigter Kritik.
Nach einer bestandenen Prüfung kann das Unternehmen eine Lizenz zur Nutzung des Ergebnisses erwerben. Eine bezahlte Priorisierung, soweit angeboten, betrifft ausschließlich den Bearbeitungszeitpunkt. Interessenkonflikte werden offengelegt; betroffene Personen wirken nicht an der Prüfentscheidung mit.
Version 1.0 · veröffentlicht am 14. September 2026. Diese Fassung gilt für neue Unternehmensprüfungen, die sich ausdrücklich auf sie beziehen. Kriterien, Gewichte und Bestehensregeln bleiben für die jeweilige Prüfung nachvollziehbar dokumentiert.
Frühere Berichte werden durch die Veröffentlichung dieses Verfahrens nicht rückwirkend neu bewertet. Für sie gelten die dort genannten Kriterien und Grenzen. Die Anzeige einer vorhandenen Prüfpunktzahl bedeutet nicht, dass bereits nach Version 1.0 geprüft wurde. Bei wesentlichen Änderungen erhält das Verfahren eine neue Versionsnummer; die im Bericht verwendete Fassung bleibt maßgeblich.