Ertragsjahr und Steuerzahlung auseinanderhalten
Die Vorabpauschale ist kein zusätzlicher Fondsbeitrag. Sie ist eine steuerliche Rechengröße, die unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Verkauf entstehen kann. Die mögliche Steuer wird deshalb getrennt von der Pauschale und dem Betrag nach Teilfreistellung angezeigt.
Für einen unveränderten Ganzjahresbestand kannst du die Gesamtwerte deiner Anteile zu Jahresbeginn und Jahresende sowie die gesamten Ausschüttungen eintragen. Bei Käufen, Verkäufen oder Sparraten im Jahr reicht dieser einfache Vergleich nicht aus. Wähle dann unter „Annahmen anpassen“ im Bereich „Fonds & Käufe / Verkäufe“ die Option „Ja, mit Käufen und Verkäufen“ und erfasse die vollständigen Transaktionen. Weitere Fonds und Preise je Anteil bleiben ebenfalls verfügbar.
Die Steuer auf die Vorabpauschale gehört zum Folgejahr. Auch der noch verfügbare Freibetrag und die Liquidität müssen zum passenden Zuflussjahr passen. Die Schätzung kann vom tatsächlichen Bankabzug abweichen, etwa wenn weitere Erträge den Freibetrag bereits verbraucht haben.
So gehst du mit dem Rechner vor
- Wähle das Anlagejahr. Für 2026 ist der amtliche Basiszins hinterlegt. Andere Jahre benötigen einen eigenen Basiszins unter „Annahmen anpassen“.
- Bei ganzjährig denselben Anteilen trägst du Gesamtwert zu Jahresbeginn, Gesamtwert zu Jahresende, Ausschüttungen und steuerliche Fondsart ein. Für Bestandsänderungen nutze die vollständigen Kauf- und Verkaufsdaten.
- Prüfe den noch freien Freibetrag und das Guthaben je Bank für Januar des Folgejahres. Klicke auf „Berechnen“ und lies zuerst die Steuerschätzung. Zusätzliche Angaben zu Banken und Transaktionen findest du unter „Annahmen anpassen“.
Ändere die Angaben in Ruhe und wähle anschließend „Berechnen“. Bis dahin bleibt das bisherige Ergebnis stehen. Über „Speichern & Teilen“ kannst du einen Plan auf deinem Gerät sichern, eine Datei herunterladen oder einen Link mit deinen Eingaben erstellen.
Was du aus dem Ergebnis ableiten kannst
Für die Liquiditätsplanung ist die mögliche Januarsteuer entscheidend, nicht die Höhe der Vorabpauschale. Ein ausreichender Freistellungsauftrag kann die Zahlung verringern. Er muss aber für andere Erträge derselben Bank mitgeplant werden.
Zwei Jahreszahlen, zwei verschiedene Aufgaben
Die Wertentwicklung und die Ausschüttungen des Jahres 2026 bestimmen die Vorabpauschale für 2026. Steuerlich gilt sie am 4. Januar 2027 als zugeflossen. Für den möglichen Abzug sind deshalb die dann verfügbaren Freibeträge relevant. Der Buchungstag deiner Bank kann abweichen.
So entsteht die Vorabpauschale
Für 2026 beträgt der veröffentlichte Basiszins 3,20 Prozent. Davon gehen 70 Prozent in den Basisertrag ein. Dieser wird durch den Wertzuwachs zuzüglich Ausschüttungen begrenzt. Ausschüttungen werden anschließend abgezogen; das Ergebnis kann nicht negativ werden.
448 Euro Pauschale sind nicht 448 Euro Steuer
Bei 20.000 Euro Jahresanfangswert, ausreichendem Wertzuwachs und ohne Ausschüttung ergibt sich ein Basisertrag von 448 Euro. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung bleiben 313,60 Euro steuerpflichtig. Sind noch 200 Euro Freibetrag verfügbar, beträgt die Steuer ohne Kirchensteuer rund 29,96 Euro.
Halte Schätzung und Bankabrechnung zusammen
Unterjährige Käufe, Ausschüttungen und Verlustverrechnung können den Abzug verändern. Speichere deine Eingaben vor dem Jahreswechsel und ergänze später die Abrechnung. So lässt sich eine Abweichung gezielt prüfen, statt nur zwei Endbeträge zu vergleichen.
Ein Beispiel zum Nachrechnen
Die voreingestellten Zahlen sind fiktiv. Du kannst sie im Rechner über „Beispielwerte laden“ wiederherstellen. Sie sind weder aktuelle Angebote noch eine Empfehlung.
- Vorabpauschale vor Teilfreistellung
- 448,00 €
- Voraussichtliche Januarsteuer
- 29,96 €
- Zusätzlich benötigte Januar-Liquidität
- 29,96 €
Grundlage der Rechnung: Schätzung mit meinen Annahmen · Ertragsjahr: 2026 · Basiszins (% p. a.): 3,2 % · Hast du im Jahr Anteile gekauft oder verkauft?: Nein, ganzjährig dieselben Anteile
Die vollständigen Beispielpositionen stehen im Formular. Erforderliche Daten- oder Vertragsbestätigungen werden nur für dieses Rechenbeispiel vorausgesetzt. Bestätige deine eigenen Angaben erst nach Prüfung.
Rechenmodell und Grenzen
Bis 50 Positionen und 1.000 Kauflose seit 2018; FIFO-Verkäufe, Fondsjahresformel, Januar-Steuerprofile und Bankabgleich.
Analytische Steuerschätzung im eingegrenzten Standardfall. Fondspreise, Steuerhistorie, Jahresparameter und Bankabrechnung prüfen.
Der Rechner rundet angezeigte Geldbeträge auf Cent. Interne Werte können genauer sein. Zukünftige Renditen, Zinsen und Inflation sind Annahmen; Abrechnungen deiner Bank oder deines Versicherers können aufgrund abweichender Vertragsdaten anders ausfallen. Hinweise zu fehlenden Angaben und nicht unterstützten Fällen stehen direkt beim Ergebnis.
Häufige Fragen
Muss ich auch ohne Verkauf zahlen?
Ja, eine steuerpflichtige Vorabpauschale kann auch ohne Verkauf entstehen. Ob tatsächlich Geld abgebucht wird, hängt unter anderem von Freibeträgen und verrechenbaren Verlusten ab.
Was gilt bei einem Kursverlust?
Im einfachen Ganzjahresfall ohne Ausschüttung entsteht bei einem Wertverlust keine Vorabpauschale. Mit Käufen, Verkäufen oder Ausschüttungen muss die Rechnung genauer aufgeteilt werden.
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf nochmals besteuert?
Bereits angesetzte Vorabpauschalen werden nach den gesetzlichen Regeln bei der Ermittlung des späteren Veräußerungsgewinns berücksichtigt. Dafür muss ihre Historie erhalten bleiben.
Welchen Freibetrag soll ich eintragen?
Den voraussichtlich verfügbaren Betrag im Jahr des steuerlichen Zuflusses. Die Vorabpauschale für 2026 betrifft damit den Freibetrag für 2027; andere Kapitalerträge können ihn ebenfalls nutzen.
Quellen und Stand
Aktualisiert am 15.09.2026. Rechtsstand und Modellumfang beziehen sich auf Deutschland. Die Rechnung verwendet deine Angaben; sie lädt keine aktuellen Produktkonditionen.