Das Wichtigste in Kürze
- Effektivkosten mindern die Wertentwicklung einer Rentenversicherung um die angegebenen Prozentpunkte bis zum Beginn der Auszahlungsphase – das ist die gesetzlich geregelte Bedeutung der Kennzahl.
- Bei einer vereinfacht angenommenen Bruttorendite von 4 % und 1,5 Prozentpunkten Effektivkosten verbleiben im Modell 2,5 %. Das ist ein Rechenbeispiel, keine Prognose und keine garantierte Leistung.
- Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltung und fondsbezogene Kosten können in die Berechnung einfließen; maßgeblich sind immer dein konkretes Dokument, der Tarif und die verwendete Berechnungsmethode.
- Beim Vergleich zählen neben den Effektivkosten auch Garantien, der garantierte Rentenfaktor, die Rückkaufswerte, die Regeln zur Beitragsfreistellung und separat vereinbarte Vergütungen.
- Eine niedrige Kennzahl allein ist weder eine Kaufempfehlung noch ein Grund zur Kündigung eines bestehenden Vertrags.
Die Effektivkosten einer Rentenversicherung zeigen, um wie viele Prozentpunkte die Kosten eines Vertrags die Wertentwicklung deiner Einzahlungen bis zum Beginn der Auszahlungsphase mindern. Sie sind damit eine der wichtigsten Kennzahlen, wenn du private Rentenversicherungsangebote vergleichen willst – aber sie beantworten nicht jede Frage. Neben der Kennzahl musst du auch Garantien, den garantierten Rentenfaktor, die Rückkaufswerte und separat vereinbarte Entgelte prüfen. Dieser Ratgeber erklärt die rechtliche Definition, zeigt mit kommentierten Modellrechnungen, wie die Kostenwirkung über lange Zeiträume wirkt, und gibt dir eine konkrete Anfrage mit, mit der du fehlende Angaben beim Versicherer einforderst.
Von der TrustyFinance Redaktion.
Was zeigen die Effektivkosten laut Gesetz?
Die Effektivkosten sind keine Erfindung der Versicherer, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe. Grundlage ist die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV), § 2 (Rechtsstand geprüft am 13.09.2026). § 2 Abs. 1 Nr. 9 VVG-InfoV definiert die Kennzahl als die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Der Versicherer muss dir diesen Wert in den Produktinformationen bereitstellen.
Wie der Wert zu berechnen ist, regelt § 2 Abs. 6 VVG-InfoV. Die Vorschrift enthält besondere Vorgaben zur Berechnung; für zertifizierte Verträge gelten gesonderte Regeln. Für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge – also Riester- und Rürup-Verträge – gilt deshalb: Du kannst die Kennzahl eines zertifizierten Vertrags nicht ohne Weiteres eins zu eins mit der eines nicht zertifizierten Vertrags vergleichen.
Zwei Dinge solltest du bei der Definition festhalten:
- Der Bezugszeitraum endet mit Beginn der Auszahlungsphase. Was danach an Kosten in der Rentenphase anfällt, bildet die Kennzahl nicht ab. Das ist eine wichtige Grenze, auf die wir weiter unten zurückkommen.
- Es handelt sich um Prozentpunkte, nicht um Prozent des Beitrags. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob du die Zahl richtig liest.
Prozentpunkte und Prozent sauber auseinanderhalten
Prozent beschreibt einen Anteil von etwas, Prozentpunkte beschreiben die Differenz zwischen zwei Prozentwerten. Ein Beispiel: Wenn die Wertentwicklung ohne Kosten 4 % beträgt und die Kostenwirkung 1,5 Prozentpunkte, verbleiben 2,5 %. In Unterlagen wird die Kennzahl teils mit dem Prozentzeichen angegeben; gemeint ist die Minderung der Wertentwicklung in Prozentpunkten. Es bedeutet also nicht, dass 1,5 % deines Beitrags als Kosten abgezogen werden, sondern: Die angenommene Rendite sinkt um 1,5 Prozentpunkte. Wer das verwechselt, unterschätzt die Kostenwirkung erheblich – denn eine Minderung der Rendite wirkt über den Zinseszins Jahr für Jahr auf das gesamte angesammelte Kapital.
Ebenso wichtig: Die Effektivkosten sind keine garantierte Rendite und keine Aussage darüber, wie sich dein Vertrag tatsächlich entwickelt. Sie beruhen auf Annahmen über die Wertentwicklung vor Kosten, die der Versicherer nach den gesetzlichen Vorgaben treffen muss. Ändern sich diese Annahmen, ändert sich auch der ausgewiesene Wert – ohne dass sich am Tarif selbst etwas geändert hätte.
Welche Kosten fließen ein – und welche musst du zusätzlich prüfen?
Die Kennzahl soll möglichst viele vertragsbezogene Kosten in einem Wert bündeln. In die Berechnung können insbesondere einfließen:
- Abschluss- und Vertriebskosten: Die Abschlusskosten einer Rentenversicherung entstehen beim Vertragsstart und werden häufig über die ersten fünf Vertragsjahre verteilt gezillmert. In den Produktinformationen sind sie nach § 2 Abs. 1 VVG-InfoV zusätzlich als einheitlicher Gesamtbetrag auszuweisen – dieser Einzelwert sagt dir oft mehr als die verdichtete Kennzahl.
- Laufende Verwaltungskosten: Entgelte für die Verwaltung deines Vertrags, etwa als Anteil der Jahresprämie oder des Vertragsguthabens. Auch sie sind in den Unterlagen gesondert auszuweisen.
- Fondsbezogene Kosten: Bei fondsgebundenen Verträgen können laufende Kosten der gewählten Fonds in die Berechnung einfließen.
Maßgeblich sind immer die konkreten Produkt- und Vertragsunterlagen, der Tarif und die vom Versicherer verwendete Berechnungsmethode. Ob und wie eine einzelne Kostenart berücksichtigt wurde, erkennst du zuverlässig nur an den Unterlagen zu deinem Angebot.
Diese Aufwendungen sind nicht automatisch enthalten
Du solltest nicht unterstellen, dass jeder denkbare externe Aufwand bereits in der Kennzahl steckt. Drei Punkte verdienen eine gesonderte Prüfung:
- Separat vereinbartes Beratungshonorar: Bei Honorarberatung zahlst du die Beratung direkt. Diese Vergütung ist kein Bestandteil des Versicherungsvertrags und taucht deshalb in dessen Effektivkosten nicht auf.
- Kosten aus besonderem Anlass: Entgelte etwa für Vertragsänderungen, Teilauszahlungen oder eine Dynamisierung können zusätzlich entstehen. Die VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer, über mögliche sonstige Kosten zu informieren – der entsprechende Abschnitt in den Unterlagen lohnt den Blick.
- Kosten der Rentenphase: Die Kennzahl endet mit dem Beginn der Auszahlungsphase. Entgelte während der laufenden Rentenzahlung sind darin nicht abgebildet und müssen separat erfragt werden.
Das Verhältnis von Effektivkosten und Fondskosten sorgt regelmäßig für Verwirrung. Fondskosten – etwa die laufenden Kosten eines ETFs oder Investmentfonds im Vertrag – können ein Bestandteil der berechneten Kostenwirkung sein. Sie sind aber nicht automatisch vollständig oder eins zu eins in der Kennzahl enthalten, und umgekehrt umfassen die Effektivkosten deutlich mehr als nur Fondskosten. Prüfe deshalb immer beide Angaben nebeneinander: die Effektivkosten des Vertrags und die ausgewiesenen laufenden Kosten der konkret gewählten Fonds.
Modellrechnung: 4 % angenommene Rendite minus 1,5 Prozentpunkte Kostenwirkung
Die folgende Beispielrechnung zeigt, wie die Kennzahl rechnerisch zu lesen ist. Sie ist ausdrücklich vereinfacht und dient nur der Veranschaulichung:
4,0 % angenommene Bruttorendite − 1,5 Prozentpunkte Effektivkosten = 2,5 % Wertentwicklung im Modell
Drei Klarstellungen gehören untrennbar zu diesem Beispiel:
- Die 4 % sind eine vereinfachte Annahme für dieses Modell, keine Prognose für die tatsächliche Kapitalmarktentwicklung.
- Die 2,5 % sind keine garantierte Versicherungsleistung. Garantien werden in deinem Vertrag separat ausgewiesen und können deutlich darunter liegen.
- Das Beispiel ersetzt keine vertragliche Modellrechnung. Du kannst vom Versicherer auf Basis der gesetzlichen Vorgaben konkrete Hochrechnungen für dein Angebot anfordern.
Warum diese einfache Subtraktion trotzdem nützlich ist: Sie zeigt die Größenordnung. Eine Kostenwirkung von 1,5 Prozentpunkten bedeutet bei einer angenommenen Rendite von 4 %, dass rechnerisch mehr als ein Drittel der angenommenen Ertragskraft durch Kosten aufgezehrt wird. Genau deshalb lohnt der Vergleich – und genau deshalb reicht ein Blick auf die nackte Zahl nicht, ohne die Annahmen dahinter zu kennen.
Zwei Angebote vergleichen: Effektivkosten sind nur ein Teil des Bildes
Der eigentliche Zweck der Kennzahl ist der Vergleich. Damit ein Vergleich tragfähig ist, müssen die Rahmenbedingungen stimmen: gleiche Einzahlung, gleiche Laufzeit, gleiche angenommene Kapitalmarktrendite und vergleichbare Garantien. Das folgende Beispiel ist ein ausdrücklich hypothetischer Mustervergleich zweier privater Rentenversicherungsangebote. Die Angaben in den Zeilen ohne konkrete Zahlen sind als „zu prüfen" markiert, weil sie in der Praxis aus den jeweiligen Vertragsunterlagen stammen müssen – sie sind keine echten Marktdaten.
| Merkmal | Angebot A (hypothetisch) | Angebot B (hypothetisch) | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Effektivkosten | 1,0 Prozentpunkte | 1,8 Prozentpunkte | A liegt im Modell günstiger – Vorteil nur bei gleichen Annahmen belastbar |
| Ausgewiesene Abschlusskosten | Gesamtbetrag gemäß Unterlagen zu prüfen | Gesamtbetrag gemäß Unterlagen zu prüfen | Zeigt die Anfangsbelastung, relevant vor allem bei kurzem Vertragsverlauf |
| Fondskosten der gewählten Anlage | Laufende Fondskosten zu prüfen | Laufende Fondskosten zu prüfen | Abweichende Fonds- und Berechnungsannahmen können den Vergleich verzerren; enthaltene Kosten nicht doppelt zählen |
| Garantierter Rentenfaktor | Zu prüfen | Zu prüfen | Bestimmt, wie viel lebenslange Rente je 10.000 Euro Kapital gezahlt wird |
| Rückkaufswerte (Jahr 1–10) | Zu prüfen | Zu prüfen | Entscheidend bei vorzeitigem Ausstieg oder Beitragsfreistellung |
| Separat vereinbarte Vergütung | Zu prüfen | Zu prüfen | Honorarberatung oder Vermittlungsvergütung außerhalb des Vertrags zusätzlich einbeziehen |
Die Einordnung: Auf den ersten Blick gewinnt Angebot A mit 1,0 gegenüber 1,8 Prozentpunkten. Diese Rangfolge gilt aber nur, wenn die Annahmen wirklich identisch sind und die übrigen Zeilen kein anderes Bild ergeben. Ein Beispiel: Wenn Angebot B einen deutlich höheren garantierten Rentenfaktor ausweist oder seine Rückkaufswerte in den ersten Jahren spürbar besser sind, kann sich das Gesamtbild drehen – je nachdem, was dir wichtiger ist: die maximale Kapitalansammlung bei durchgehaltener Laufzeit oder Planungssicherheit bei der späteren Rente und im Fall eines vorzeitigen Ausstiegs.
Praktisch heißt das: Bitte für jedes Angebot um die identische Modellrechnung – gleiche Beiträge, gleiches Rentenbeginn-Alter, gleiche angenommene Wertentwicklung. Erst dann ist der Unterschied zwischen 1,0 und 1,8 Prozentpunkten eine belastbare Entscheidungsgrundlage und nicht nur ein Marketingvergleich. Die Grundlage liefern die Produkt- und Vertragsinformationen, die der Versicherer vor Vertragsschluss bereitstellt. Für Lebensversicherungen regelt § 2 VVG-InfoV zusätzliche Angaben, einschließlich der Kostenwirkung als Renditeminderung. Bei fondsgebundenen Produkten kann zusätzlich ein Basisinformationsblatt relevant sein.

Wie stark wirken Effektivkosten über 20 Jahre?
Die Kennzahl erscheint klein. Ihre Wirkung entfaltet sie über den Zinseszins. Das folgende Modell macht das greifbar – wieder ausdrücklich vereinfacht und hypothetisch:
Annahmen: Einmalanlage von 10.000 Euro, Laufzeit 20 Jahre, angenommene Wertentwicklung vor Kosten 4 % pro Jahr. Fall 1 entspricht einer Kostenwirkung von 1,0 Prozentpunkt (Modellrendite 3,0 %), Fall 2 einer Kostenwirkung von 1,8 Prozentpunkten (Modellrendite 2,2 %).
- Fall 1: 10.000 Euro × 1,03²⁰ ≈ 18.061 Euro
- Fall 2: 10.000 Euro × 1,022²⁰ ≈ 15.453 Euro
- Differenz im Modell: rund 2.609 Euro – mehr als ein Viertel der ursprünglichen Einzahlung.
Ein Unterschied von 0,8 Prozentpunkten in den Effektivkosten kostet in diesem Modell also über 2.600 Euro an Endkapital. Diese Größenordnung zeigt, warum sich der Vergleich der Kennzahl lohnt, bevor du einen Vertrag über Jahrzehnte abschließt.
Gleichzeitig musst du die Grenzen dieses Modells kennen: Es handelt sich um eine Einmalanlage, nicht um eine monatliche Sparplanrechnung, wie sie bei privaten Rentenversicherungen üblich ist. Es bildet keine Überschussbeteiligung, keine Garantien, keine Steuern und keine konkreten Tarifmerkmale ab. Es ist keine garantierte Versicherungsleistung und keine vollständige Vertragswertberechnung. Das tatsächliche Ergebnis deines Vertrags hängt von den realen Kosten, dem Anlageverlauf, deinen Beiträgen und den Vertragsregeln ab. Nutze das Modell als Größenordnung – und die vertraglichen Hochrechnungen des Versicherers für die konkrete Entscheidung.
Wo die Kennzahl an Grenzen stößt: Ausstieg und Beitragsfreistellung
Die Effektivkosten beziehen sich auf den Zeitraum bis zum vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase – oft 30 Jahre oder länger. Sie beantworten damit die Frage: „Wie teuer ist dieser Vertrag, wenn ich ihn genau wie geplant durchhalte?" Viele Verträge laufen aber nicht wie geplant. Berufswechsel, Arbeitslosigkeit oder eine geänderte Lebensplanung führen dazu, dass Beiträge reduziert, pausiert oder der Vertrag vorzeitig beendet werden.
Genau hier kann die Kennzahl in die Irre führen. Ein Vertrag kann über 30 Jahre günstige Effektivkosten ausweisen und trotzdem in den ersten Jahren hohe Belastungen haben – etwa weil die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre verteilt gezillmert werden und bei einem frühen Ausstieg entsprechend stark zu Buche schlagen. Wenn du nach fünf Jahren kündigst oder freistellst, ist die Hochrechnung bis zum Rentenbeginn für dich praktisch wertlos.
Für das Szenario „Ende nach fünf Jahren" brauchst du andere Angaben:
- Rückkaufswerttabelle: Die VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer, Angaben zu den in Betracht kommenden Rückkaufswerten zu machen. Die Tabelle zeigt dir, was du bei einer Kündigung in den einzelnen Jahren tatsächlich ausgezahlt bekommst.
- Zahlungszeitpunkte der Kosten: Wann fallen die Abschlusskosten an, und wie sind sie über die Jahre verteilt? Das erkennst du am ausgewiesenen Gesamtbetrag und den jährlichen Vertragswerten.
- Werte bei Beitragsfreistellung: Bei einer Freistellung bleibt das angesammelte Guthaben im Vertrag, es werden aber keine weiteren Beiträge gezahlt. Wie sich das auf Garantien, Überschüsse und die spätere Rente auswirkt, ist vertragsspezifisch und nur aus den Unterlagen oder einer konkreten Auskunft des Versicherers ableitbar.
Beitragsfreistellung im Detail: drei Prüffragen, bevor du die Zahlung stoppst
Die Beitragsfreistellung gilt vielen als bequemer Mittelweg zwischen Behalten und Kündigen. Sie ist jedoch kein kostenloser „Pausieren"-Knopf. Bevor du dich dafür entscheidest, solltest du drei Dinge in deinen Vertragsunterlagen oder per Anfrage klären:
- Laufen Verwaltungskosten weiter? Gebühren, die auf das Vertragsguthaben oder pauschal erhoben werden, können auch bei einem beitragsfreien Vertrag weiter anfallen und das bestehende Guthaben über die Jahre aufzehren – besonders spürbar, wenn noch wenig Kapital angesammelt ist.
- Wie verändern sich Garantien und Überschüsse? Viele Verträge rechnen Leistungen und Überschussbeteiligung bei einer Freistellung neu. Ob dein Vertrag dabei günstige alte Konditionen erhält oder verschlechtert, steht in den Tarifbestimmungen.
- Was passiert bei einer späteren Wiederaufnahme der Beiträge? Prüfe, ob eine Reaktivierung möglich ist und ob dabei neue Kosten entstehen können.
Für alle drei Fragen gibt dir die Effektivkosten-Kennzahl keine Antwort – sie beschreibt nur das Plan-Szenario bis zum Rentenbeginn. Eine saubere Auskunft des Versicherers zu diesen Sonderfällen ist deshalb Teil jeder ernsthaften Entscheidungsgrundlage.
Ein wichtiger Hinweis in eigener Sache: TrustyFinance gibt keine pauschale Kündigungsempfehlung – weder für alte noch für teure Verträge. Ob ein bestehender Vertrag behalten, freigestellt oder beendet werden sollte, hängt von deinem konkreten Vertrag, deiner Absicherungssituation und den Alternativen ab. Dafür ist eine individuelle Gesamtbetrachtung nötig, im Zweifel mit unabhängiger Beratung.
Diese fünf Angaben solltest du beim Versicherer anfordern
Die Produktinformationen geben dir die Effektivkosten, aber nicht immer die volle Transparenz über deren Entstehung und Grenzen. Die folgende Anfrage kannst du wörtlich oder sinngemäß an den Versicherer oder Vermittler richten, bevor du unterschreibst:
- Berechnungsannahmen: Mit welcher angenommenen Wertentwicklung vor Kosten wurden die Effektivkosten meines Angebots berechnet, und auf welche Laufzeit bezieht sich der Wert?
- Einbezogene Kosten: Welche Kostenkomponenten sind in der Kennzahl konkret enthalten – Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten, Kosten der gewählten Fonds?
- Nicht enthaltene Entgelte: Welche Kosten sind nicht in der Kennzahl enthalten, insbesondere separat vereinbarte Vergütungen, Kosten aus besonderem Anlass und Entgelte der Auszahlungsphase?
- Werte bei Vertragsänderung: Wie verändern sich Vertragswerte und Leistungen bei einer Beitragserhöhung, einer Beitragsreduzierung, einer Beitragsfreistellung und einem vorzeitigen Vertragsende?
- Kosten und Leistungen in der Auszahlungsphase: Welche Entgelte fallen während der Rentenzahlung an, und mit welchem garantierten Rentenfaktor wird mein Kapital in eine lebenslange Rente umgerechnet?
Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Fragen schriftlich und mit konkreten Zahlen für dein Angebot. Wer ausweicht oder sich auf die Produktinformationsblätter zurückzieht, ohne die fehlenden Punkte zu ergänzen, zeigt dir damit ebenfalls etwas Relevantes: nämlich wie transparent das Unternehmen mit seinen Kosten umgeht.
Effektivkosten Rentenversicherung: Nettopolice und Rentenfaktor richtig abgrenzen
Drei Begriffe aus dem Umfeld der Rentenversicherung werden häufig vermischt. Die Trennung hilft dir, Angebote richtig einzuordnen:
- Nettopolice: Eine Nettopolice ist ein Vertrag ohne einkalkulierte Abschluss- und Vertriebsprovision; die Beratung wird stattdessen über ein separates Honorar vergütet. Das beschreibt ein Vergütungsmodell. Es bedeutet nicht automatisch, dass die Effektivkosten niedrig sind – Verwaltungs- und Fondskosten entstehen auch hier, und das Honorar kommt als externer Aufwand obendrauf. Der Vergleich lohnt sich nur über die Gesamtkosten beider Wege.
- Rentenfaktor: Der garantierte Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche lebenslange Rente du je 10.000 Euro angespartem Kapital erhältst. Er beantwortet die Frage „Wie wird aus Kapital Rente?" – eine andere Frage als „Was kostet die Ansparphase?". Ein Vertrag mit niedrigen Effektivkosten kann einen schwachen Rentenfaktor haben und umgekehrt.
- Effektivkosten der Rentenversicherung: Die Kennzahl, um die es in diesem Beitrag geht, misst allein die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in der Ansparphase.
Für eine belastbare Entscheidung brauchst du alle drei Perspektiven: die Kostenwirkung beim Ansparen, die Vergütungsstruktur und die Effizienz der Verrentung. Keine dieser Kennzahlen ersetzt die anderen.
Fazit: Die Kennzahl nutzen, ohne sich auf sie zu verlassen
Die Effektivkosten sind eine wichtige standardisierte Kennzahl und werden in den maßgeblichen Produktinformationen ausgewiesen. Gesetzlich verankert und rechnerisch nachvollziehbar – dafür wurde sie geschaffen. Ihre Grenzen sind aber ebenso klar: Sie endet mit der Auszahlungsphase, sie beruht auf Annahmen, sie bildet externe Aufwendungen nicht automatisch ab, und sie sagt nichts über Garantien, Rentenfaktor oder Rückkaufswerte.
Dein praktischer Fahrplan: Vergleiche Angebote nur bei identischen Annahmen. Rechne die langfristige Wirkung anhand der Prozentpunkte grob nach. Prüfe die Rückkaufswerttabelle für den Fall, dass du den Vertrag nicht wie geplant durchhältst. Und fordere die fünf Angaben aus der Checkliste oben schriftlich an, bevor du dich entscheidest. So wird aus einer einzelnen Zahl ein vollständiges Bild – und aus dem Bild eine Entscheidung, die du in 20 Jahren nicht bereust.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Effektivkosten bei einer Rentenversicherung?
Es gibt keine allgemeingültige Qualitätsgrenze, ab der ein Wert als „gut" oder „schlecht" gilt. Die Höhe hängt vom Vertragstyp, der Laufzeit, den Anlageoptionen und den enthaltenen Leistungen ab. Statt nach einer pauschalen Durchschnittszahl zu suchen, vergleiche konkrete Angebote mit identischen Annahmen und beziehe Garantien, Rentenfaktor und Rückkaufswerte ein.
Was bedeuten Effektivkosten in Prozentpunkten?
Die Angabe in Prozentpunkten beschreibt, um wie viel die angenommene Rendite durch Kosten gemindert wird – nicht einen Anteil deines Beitrags. Bei 4 % angenommener Wertentwicklung und 1,5 Prozentpunkten Effektivkosten verbleiben im Modell 2,5 %. Das ist eine Rechengröße nach gesetzlicher Methode, keine Prognose und keine Garantie.
Wie hängen Effektivkosten und Fondskosten zusammen?
Die laufenden Kosten der Fonds in einer fondsgebundenen Rentenversicherung können in die Berechnung der Effektivkosten einfließen, sind aber nicht automatisch vollständig darin enthalten. Prüfe beide Angaben getrennt: die Effektivkosten des Vertrags und die laufenden Kosten der konkret gewählten Fonds. Ein Fondswechsel innerhalb des Vertrags kann die Gesamtkostenlast verändern.
Sind niedrige Effektivkosten automatisch besser?
Nur wenn Annahmen und Leistungen vergleichbar sind. Ein niedriger Wert sagt nichts über Garantien, den garantierten Rentenfaktor, die Rückkaufswerte in den ersten Jahren oder die Kosten der Auszahlungsphase. Erst das Zusammenspiel aller Angaben zeigt, welches Angebot für deine Ziele besser passt. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt, die private Rentenversicherung nicht isoliert nach einer einzigen Kennzahl zu beurteilen, sondern im Kontext der gesamten Altersvorsorge zu prüfen.
Gelten die Effektivkosten auch für Riester- und Rürup-Verträge?
Für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge gelten nach § 2 Abs. 6 VVG-InfoV gesonderte Vorgaben bei der Berechnung. Die Kennzahl dieser Verträge ist daher nicht ohne Weiteres mit der eines nicht zertifizierten Vertrags vergleichbar. Beachte die jeweils produktspezifischen Unterlagen.



