Beratung, die zu dir passt
Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater
Versicherungsberater ist eine geschützte Bezeichnung: Wer sie führt, braucht eine Erlaubnis nach §34d Abs. 2 GewO, darf keine Provisionen annehmen und keinem Versicherer verbunden sein. Abgerechnet wird nach Honorar. Das lohnt sich vor allem bei Entscheidungen mit langer Bindung wie Berufsunfähigkeit, privater Krankenversicherung oder Altersvorsorge, wo die Provision sonst mehrere Tausend Euro ausmacht.
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Gut zu wissen
Häufige Fragen
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Was macht ein Versicherungsberater anders als ein Makler?
Der Versicherungsberater wird von dir bezahlt und erhält keine Courtage; der Makler wird über den Versicherer vergütet. Beide beraten unabhängig von einer einzelnen Gesellschaft, aber nur beim Versicherungsberater ist Provisionsfreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Er darf dich auch bei Streit mit dem Versicherer außergerichtlich vertreten.
Was kostet ein Versicherungsberater?
Abgerechnet wird nach Stundensatz oder Pauschale, häufig für ein klar umrissenes Thema wie den Vergleich von Berufsunfähigkeitstarifen; Stundensätze liegen meist zwischen etwa 100 und 250 Euro. Der Preis muss vor Beginn genannt werden. Dafür bekommst du Nettotarife ohne eingerechnete Abschlussprovision, was den Beitrag über die Laufzeit senken kann.
Lohnt sich das für eine einzelne Versicherung?
Bei kleinen Sachversicherungen selten, bei Berufsunfähigkeit, privater Krankenversicherung oder Rentenversicherungen oft: Dort liegen die Provisionen bei mehreren Tausend Euro, ein Honorar meist darunter. Ein seriöser Berater sagt dir im Erstgespräch, ob sich sein Honorar in deinem Fall rechnet.